Anforderungsdokumente für konstruktive Betonfertigteile
Anforderungen an Bauprodukte in Deutschland
Bedingt durch das EuGH-Urteil C-100/13 vom 16. Oktober 2014 ist es nicht mehr möglich, nationale Zusatzanforderungen an harmonisierte Bauprodukte zu stellen. Anforderungen dürfen nur an Bauwerke gestellt werden. Es ergibt sich somit folgende Frage:
Wie können Verwender von Bauprodukten sicher sein, dass diese geeignet sind, die Anforderungen zu erfüllen und wie kann anstelle des Ü-Zeichens der hierfür erforderliche Nachweis erbracht werden?
Unter Federführung des Bundesverbandes Baustoffe - Steine und Erden e. V. (bbs) haben wir gemeinsam mit anderen Verbänden ein Konzept aus so genannten „Anforderungsdokumenten“ und „freiwilligen Herstellererklärungen“ erarbeitet.
Im Anforderungsdokument werden alle Anforderungen an ein Bauprodukt für einen bestimmten Verwendungszweck aufgeführt. Das Anforderungsdokument bildet damit die Schnittstelle zwischen europäischen Anforderungen nach harmonisierten Produktnormen und nationalen Anforderungen nach nationalen Bemessungs-, Ausführungs- oder Verwendungsregeln, wie sie bislang in den Bauregellisten A und B sowie den Listen der Technischen Baubestimmungen verankert waren. Die Zugrundelegung eines Anforderungsdokuments stellt somit sicher, dass alle europäischen und nationalen Anforderungen weiterhin erfüllt werden. Anforderungsdokumente können dem Verwender von Bauprodukten als Ausschreibungs- und Bestellhilfe dienen.
Mit einer Herstellererklärung bzw. einem durch den Fremdüberwacher ausgestellten Produktzertifikat wird gewährleistet, dass das betreffende Bauprodukt alle europäischen und nationalen Anforderungen gemäß entsprechendem Anforderungsdokument erfüllt. Eine gesonderte Herstellererklärung neben der offiziellen Leistungserklärung ist erforderlich, da in einer Leistungserklärung nach BauPVO keine zusätzlichen „nationalen“ Angaben aufgeführt werden dürfen. Es ist beabsichtigt, dass die unteren Baubehörden neben Leistungserklärungen und anderen bautechnischen Nachweisen auch diese freiwilligen Herstellererklärungen anerkennen.
Verfügbare Anforderungsdokumente für konstruktive Betonfertigteile nach harmonisierten Produktnormen (Stand: September 2018)
- Betonfertigteile - Gründungspfähle nach DIN EN 12794
- Betonfertigteile - Maste nach DIN EN 12843
- Betonfertigteile - Deckenplatten mit Stegen nach DIN EN 13224
- Betonfertigteile - Stabförmige Bauteile nach DIN EN 13225
- Betonfertigteile - Besondere Fertigteile für Dächer nach DIN EN 13693
- Betonfertigteile - Deckenplatten mit Ortbetonergänzung nach DIN EN 13747
- Betonfertigteile - Betonfertiggaragen nach DIN EN 13978-1
- Betonfertigteile - Vorgefertigte Treppen nach DIN EN 14843
- Betonfertigteile - Hohlkastenelemente nach DIN EN 14844
- Betonfertigteile - Gründungselemente nach DIN EN 14991
- Betonfertigteile - Wandelemente nach DIN EN 14992
- Betonfertigteile - Balkendecken mit Zwischenbauteilen - Teil 1: Balken nach DIN EN 15037-1
- Betonfertigteile - Balkendecken mit Zwischenbauteilen - Teil 2: Zwischenbauteile aus Beton nach DIN EN 15037-2
- Betonfertigteile - Fertigteile für Brücken nach DIN EN 15050
- Betonfertigteile - Stützwandelemente nach DIN EN 15258
Weitere Informationen finden Sie auf der von bbs eingerichteten Internetseite www.abid-bau.de.
Dort sind unter anderem alle bislang erarbeiteten Anforderungsdokumente für weitere harmonisierte Bauprodukte abgelegt.