Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften

Die Veränderungen durch das EuGH‐Urteil C‐100/13 zu nationalen Zusatzanforderungen an Bauprodukte mit CE‐Kennzeichnung stellen alle Akteure der Wertschoöpfungskette Bau vor große Herausforderungen. Mit Änderung der Landesbauordnungen und der Umsetzung der neuen Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) vom 31.08.2017 werden an europäisch harmonisierte Bauprodukte zukünftig keine zusätzlichen bauordnungsrechtlichen Anforderungen mehr gestellt, sondern vielmehr an das Bauwerk.

Eine gleichzeitige Produktdeklaration CE‐ und Ü‐Zeichen wird es nicht mehr geben. Dennoch muss weiterhin die Verwendbarkeit der Produkte sowie das Ineinandergreifen von Produkt‐, Bemessungs‐ und Anwendungsnormen zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen sichergestellt werden.

Die unterzeichnenden Kammern und Verbände haben dazu auf Grundlage von Abschnitt D3 der MVV TB ein System entwickelt, mit dem alle Anforderungen an Bauprodukte privatrechtlich vereinbart werden können.

Ziel ist es, die Vorgaben des Bauordnungsrechtes bei der Verwendung europäisch harmonisierter Bauprodukte pragmatisch und rechtssicher in der Praxis umzusetzen. Im Fokus stehen dabei insbesondere die harmonisierten Bauproduktnormen, die aus bauordnungsrechtlicher Sicht nicht alle notwendigen Produkteigenschaften enthalten (siehe Prioritätenliste für die Überarbeitung harmonisierter Normen des Deutschen Instituts für Bautechnik unter www.dibt.de).

Für die Weiterentwicklung eines einheitlichen und anerkannten Systems für weitere Bauprodukte bleibt der Verbände-Zusammenschluss am Ball.

Zentrales Element zur Lösung der aufgezeigten Thematik sind Anforderungsdokumente, mit denen bereits in der Ausschreibung bzw. Beschaffung für das jeweilige harmonisierte Bauprodukt die Merkmale festgelegt werden, die entsprechend dem Verwendungszweck zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen beitragen. Das jeweilige Anforderungsdokument wird Grundlage von Verträgen sowie der Bestell‐ und Lieferunterlagen von Leistungen zur Bauausführung.

Die Anforderungsdokumente stehen kostenlos auf www.abid-bau.de zur Verfügung oder hier bei den FDB-Planungshilfen.


Gemeinsame Erklärung der Verbände zu den Anforderungsdokumenten

Diese Verbände unterstützen die gemeinsame Erklärung:

Kontakt

Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.V.

Schloßallee 10 , 53179 Bonn
Postfach 210267, 53157 Bonn
Tel. 0228 9545656
Fax 0228 9545690
E-Mail: infono spam@fdb-fertigteilbau.de

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